Satzung
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Stiftung
Das Ev. Stift Marienfließ ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung nach kirchlichem Recht. Die Rechtspersönlichkeit der Stiftung besteht gemäß Eintrag im Stiftungsverzeichnis seit 1785 bis heute.
Die Stiftung hat nach derzeit gültiger Satzung ein Organ, das Stiftskapitel. Dies besteht zur Zeit aus 9 stimmberechtigten und einem nicht stimmberechtigten Mitglied. Dem Stiftskapitel gehören an:
- Superintendentin Menard, Perleberg Stiftsamtfrau
- Hr. J. zu Putlitz, München, stellvertr. Stiftsamtmann
- Hr. Zimmermann, Berlin
- Hr. Spitzner, Putlitz
- Hr. von Barsewisch, Wolfshagen (Ehrenmitglied)
- Hr. Brust, Biesenthal
- Hr. Kruse, Marienfließ
- Hr. Müller, Meyenburg
- Hr. Nordhauß, Berlin
- Hr. Feldmann, Kyritz
- RA Brenning, Berlin
- Priorin Kautz, Stiftsleiterin, ohne Stimmrecht
- Prior Helmut Kautz, ohne Stimmrecht
Aus ihrer Mitte bestimmt das Stiftskapitel den Stiftsamtmann bzw. die Stiftsamtfrau. Alle Mitglieder des Stiftskapitels arbeiten ehrenamtlich.
Die lfd. Geschäfte der Stiftung werden durch die Stiftsleiterin ehrenamtlich geführt.
Die Bewahrung des Stiftungsvermögens und die Einhaltung des Stiftungszwecks unterliegen der kirchlichen Stiftungsaufsicht der EKBO in Berlin.