Das Ev. Stift Marienfließ ist eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Stift und alle seine Rechtsgeschäfte werden durch das Stiftskapitel geführt. Leitende Stiftsamtfrau ist seit 2021 Superintendentin Eva-Maria Menard.
Die Bewahrung des Stiftungsvermögens und die Einhaltung des Stiftungszwecks unterliegen der kirchlichen Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).
Auf dem Gelände des Ev. Stift Marienfließ und in seinen Häusern hat sich dem Stiftungszweck folgend seit 2020 in Abstimmung mit und zur Freude des Stiftskapitels unter ehrenamtlicher Leitung von Prior Helmut Kautz eine geistliche Gemeinschaft (Konvent) mit der Bezeichnung „Quellort Marienfließ“ gebildet, die den Ort belebt und an die Geschichte und geistliche Bestimmung des Ortes anknüpft.
Die Mitglieder der Gemeinschaft wohnen in Häusern, die sich im Eigentum des Stiftes befinden und sich auf dem Gelände des Stiftes um die Stiftskirche gruppieren.
Die geistliche Gemeinschaft ist seit ihrer Gründung auf knapp 30 Menschen angewachsen – junge Familien, Alleinlebende, Seniorinnen und Senioren. In aller Unterschiedlichkeit verbindet sie der christliche Glaube. Viele bringen sich beruflich und ehrenamtlich segensreich in die Region ein.
Die geistliche Gemeinschaft „Quellort Marienfließ“ ist durch den Zuzug eines Mannes, der Amt und Mandat in der AfD in Niedersachsen hat, in einen großen Konflikt geraten, der zunächst zur Auflösung der Gemeinschaft geführt hat. Prior Kautz bedauert, dass er in Fehleinschätzung der Situation, weder den Konvent noch das Stiftskapitel über das politische Engagement des Betreffenden vor dessen Einzug informiert hat und dadurch Vertrauen in die Leitung der Gemeinschaft verloren ging.
Das Stiftskapitel hat in der Situation Verantwortung übernommen, mit der Klärung des Konfliktes begonnen und für rechtliche Klarheit gesorgt. Amt und Mandat in der AfD sind nicht vereinbar mit der Mitgliedschaft in der geistlichen Gemeinschaft „Quellort Marienfließ“. In der Funktion als Fraktionsvorsitzender der AfD im Kreistag eines niedersächsischen Landkreises vertritt und repräsentiert die betreffende Person an öffentlicher und nicht unwichtiger Stelle eine Partei, die von der Evangelischen Kirche als menschenfeindlich eingeschätzt wird, und die vom Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Verfassungsschutzbericht 2024 als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuft wurde.
Das Stiftskapitel hat die betreffende Person daher aufgefordert, die Gemeinschaft zu verlassen und aus dem Mietvertrag auszutreten. Dieser Schritt wurde zum 31.8.2025 vollzogen. Die Gemeinschaftsmitglieder wurden durch das Stiftskapitel aufgefordert, die dringend anstehenden Fragen zum Selbstverständnis und zu den Regularien der Gemeinschaft zu klären und dem Stiftskapitel in Form einer schriftlich fixierten Ordnung vorzulegen, um die Revitalisierung der Gemeinschaft zu ermöglichen.
An diesem Konflikt wird deutlich, dass unsere ganze Gesellschaft um die Frage ringt, wie mit der AfD und AfD-Funktionären umzugehen ist. Auch in der Kirche gibt es dazu – wie überall – unterschiedliche Meinungen, und so sind innere und äußere Klärungsprozesse erforderlich. Die sind nicht einfach, sondern fordern klare Haltung, Differenzierung und zugleich einen respektvollen, menschenfreundlichen Umgang miteinander. Das Stiftskapitel hat diese Klärungsprozesse im Dialog mit allen Beteiligten, in Abwägung aller Argumente und orientiert am Evangelium initiiert und wird diese zielstrebig zum Ergebnis führen.
Marienfließ, 1. Oktober 2025
Eva-Maria Menard, Stiftsamtfrau für Rückfragen 0160 4884927