Das Ev. Stift Marienfließ ist eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts. Die Rechtspersönlichkeit der Stiftung besteht gemäß Eintrag im Stiftungsverzeichnis seit 1785 bis heute.
Die Stiftung hat nach derzeit gültiger Satzung ein Organ, das Stiftskapitel. Dies besteht zur Zeit aus 9 stimmberechtigten und einem nicht stimmberechtigten Mitglied. Dem Stiftskapitel gehören an:

Superintendentin Eva-Maria Menard, Stiftsamtfrau
Dr. Julian zu Putlitz, stellv. Stiftsamtmann
Pfr. Christoph Brust
Martin Kruse,
Landrat Christian Müller
Ralf Nordhauß
Pfr. Hanfried Zimmermann
Pfr. Volkhardt Spitzner
RA Ernst Brenning
Prof. Bernhard v. Barsewisch, Ehrenmitglied mit beratender Stimme
Almut und Helmut Kautz, Priorin und Prior der Gemeinschaft, beratende Mitglieder

Aus ihrer Mitte bestimmt das Stiftskapitel den Stiftsamtmann bzw. die Stiftsamtfrau. Alle Mitglieder des Stiftskapitels arbeiten ehrenamtlich.
Die lfd. Geschäfte der Stiftung werden durch die Stiftsleiterin ehrenamtlich geführt.
Die Bewahrung des Stiftungsvermögens und die Einhaltung des Stiftungszwecks unterliegen der kirchlichen Stiftungsaufsicht der EKBO in Berlin.

Sie können sich die Satzung hier herunterladen.